Am 11. September 2011 werden in Niedersachsen die Mitglieder für mehr als 2.000 Kommunalvertretungen (Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Stadtbezirksräte und Ortsräte) für 5 Jahre neu gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind.
Jeder Wahlberechtigte hat 3 Stimmen für die Kommunalwahl und weitere 3 Stimmen für die Kreiswahl. Außerdem hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme für die Landrats-Wahl.
So können Sie uns zum Beispiel Ihre Stimmen geben
(Stimmzettel von 2011)