Ortsschilder und Zebrastreifen, die Zweite

Heute berichtet die NOZ von der offiziellen Übergabe der inzwischen 342 Unterschriften.
In der Stellungnahme des Landkreises heißt es dazu, dass es derzeit durch die Rechtslage und Praxis keinen Grund gibt, Tempodrosselungen über das Aufstellen von Ortseingangsschildern vorzunehmen. In Wellendorf liege keine geschlossene Bebauung an den beiden Kreisstraßen vor, also brauche es auch keine Ortstafeln, heißt es in einer jüngsten Stellungnahme des Landkreises, die Schewski beim Termin ausgab.
Nun, an der Iburger Straße sind es derzeit 12 Grundstücke, die über sie erschlossen sind, an der Rothenfelder Straße sind es immerhin 11.
Der entscheidende Punkt ist und bleibt jedoch, dass Zebrastreifen nur innerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt sind und nur diese ein halbwegs sicheres Überqueren der Straßen für unsere Kinder ermöglichen.
Wir reden permanent von Umweltschutz und auch der Landkreis bläst fleissig in dieses Horn. Wieso sind dann Maßnahmen für den Lärmschutz und zur Wegesicherung, die zur Reduzierung von Autofahrten innerhalb des Ortes führen, für den Landkreis ein Problem?

Foto: Stefan Buchholz (NOZ)

Der Artikel aus der NOZ vom 23.05.2019

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert